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Gesundheitsberufe 19. März 2026 Antragsteller: Hauke Hansen MdL (CDU-Fraktion)

Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen dauerhaft sicherstellen

Drucksache 20/4260(neu) · Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Verwirklichung der Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, bei medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern sowie Masseurinnen und Masseuren in Schleswig-Holstein war eine richtige Entscheidung. Die Gesundheitsfachberufe sind von immenser Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung im Land. Die Förderrichtlinie des Landes gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2027.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene weiterhin für ein eigenständiges Bundesgesetz zur Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen einzusetzen. Es braucht eine bundeseinheitliche Regelung, um die Schulgeldfreiheit, eine angemessene Ausbildungsvergütung sowie die Refinanzierung der praktischen Ausbildung – insbesondere im ambulanten Bereich – einheitlich und dauerhaft zu regeln und damit gleiche Rahmenbedingungen für die Auszubildenden in allen Bundesländern zu schaffen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung an der Anpassung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Verwirklichung der Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, bei medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern sowie Masseurinnen und Masseuren arbeitet und damit bis zum Vorliegen einer bundeseinheitlichen Regelung die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen über das Jahr 2027 hinaus sicherstellen wird.

Der Landtag unterstützt die Landesregierung ferner darin, die Schulgeldfreiheit für alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung während der Geltungsdauer der aktuell gültigen Förderrichtlinie beginnen, begonnen haben oder beginnen werden, bis zum jeweiligen Ausbildungsende zu garantieren (Kohortenschutz nach „Hamburger Modell").