Anträge
Zusätzliche Investitionsmittel für die Krankenhäuser im Land
Drucksache 20/735 · Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, für die Krankenhausinvestitionsfinanzierung in den kommenden 10 Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 110 Millionen Euro landesseitig zur Verfügung zu stellen. Ab dem Jahr 2023 werden dazu jährlich die Investitionsmittel um jeweils 2 Millionen Euro anwachsen.
Der Landtag unterstützt dabei den weiteren Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Klärung der Modalitäten über die Bereitstellung der zusätzlichen anteiligen Mittel. Ziel ist es, einen tragfähigen und planungssicheren Weg zu finden, wodurch die Kommunen ihre 50%-Beteiligung an der Krankenhausinvestitionsfinanzierung erbringen können und somit insgesamt zusätzlich 220 Millionen Euro für die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein bereitgestellt werden können.
Der Landtag bittet die Landesregierung, im Rahmen der Haushaltsaufstellungen der kommenden Jahre das Ziel einer bedarfsdeckenden Krankenhausinvestitionsförderung weiter zu verfolgen und die bestehende Finanzierungslücke schrittweise abzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll sich die Landesregierung auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass sich der Bund an den durch die Krankenhausreform verursachten zusätzlichen Investitionsbedarfen beteiligt – wie von der Regierungskommission der Bundesregierung vorgeschlagen, über eine Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds.