Anträge
Hebammenhilfevertrag zeitnah evaluieren und anpassen
Drucksache 20/4012 · Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass Hebammen einen wesentlichen Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge bilden. Durch ihre qualifizierte Tätigkeit in der Geburtshilfe sowie in der Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden geburtshilflichen Versorgung in Schleswig-Holstein.
Der Landtag bittet deshalb die Landesregierung darum, sich auf Bundesebene und bei den Vertragspartnern (Hebammenverbände, GKV-Spitzenverband) für Nachverhandlungen der Vergütungsregelungen im Hebammenhilfevertrag einzusetzen, um die wirtschaftliche Grundlage der freiberuflichen Hebammen und eine flächendeckende geburtshilfliche Versorgung für Schleswig-Holstein nachhaltig zu sichern.
Erste Abrechnungsdaten aus dem Monat November 2025 lassen erkennen, dass die in der Präambel des Hebammenhilfevertrages definierten Ziele, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Leistungen der Hebammenhilfe gemäß § 24d SGB V zu gewährleisten, mit der getroffenen Vereinbarung dauerhaft nicht erreicht werden kann.