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Psychische Gesundheit 14. Januar 2026 Antragsteller: Hauke Hansen MdL (CDU-Fraktion)

Schriftlicher Bericht zur Umsetzung des PsychHG in den Kreisen und kreisfreien Städten

Drucksache 20/4002 · Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Landesregierung wird gebeten, in der 42. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages schriftlich über die Umsetzung des PsychHG in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein zu berichten.

In Schleswig-Holstein ist das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) letztmalig im Jahr 2020 novelliert worden. Ein Primärziel des Gesetzes ist es, durch präventive, begleitende und nachsorgende Hilfen eine bedarfsgerechte, verlässliche und möglichst wohnortnahe Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen sicherzustellen.

Um einen Überblick über die bestehende Umsetzungspraxis zu gewinnen, bittet der Landtag die Landesregierung, durch eine Abfrage bei den Kreisen und kreisfreien Städten die aktuelle Arbeitsweise der sozialpsychiatrischen Dienste zu ermitteln und zu berichten über:

  • Wie die Vorgaben des PsychHG in der Praxis umgesetzt werden.
  • Wie die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen der Vorsorge, Begleitung und Nachsorge umgesetzt werden.
  • Wie die sozialpsychiatrischen Dienste personell aufgestellt sind.
  • Wie die zeitliche Abdeckung der erforderlichen Bereitschaftsdienste organisiert ist.
  • Wie die Netzwerkarbeit in den verbindlich vorgesehenen Arbeitskreisen für gemeindenahe Psychiatrie ausgestaltet wird.