Anträge
Rahmenbedingungen für Hebammen verbessern, Geburtshilfe sichern
Drucksache 20/4000(neu) · Antrag der Fraktionen von FDP, SPD, SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass die Geburtshilfe eine tragende Säule der Gesundheits- und Familienpolitik ist und dass Hebammen einen wesentlichen Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge bilden.
Seit dem 1. November 2025 gilt bundesweit ein neuer Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V. In dem Zusammenhang sind die freiberuflich tätigen Beleghebammen in Schleswig-Holstein mit Sorgen um finanzielle Verluste und zusätzlichen Bürokratieaufwendungen konfrontiert. Es besteht zudem die Gefahr einer Verschärfung des Hebammenmangels.
Vor diesem Hintergrund appelliert der Schleswig-Holsteinische Landtag an die Partner der Selbstverwaltung – aber ausdrücklich auch an die Bundesregierung – unverzüglich in einen verbindlichen Dialog einzutreten mit dem Ziel, substanzielle Nachbesserungen oder Neuverhandlungen des Hebammenhilfevertrages zu erreichen.
Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung darum:
- Sich auf Bundesebene und bei den Vertragspartnern dafür einzusetzen, unverzüglich Neuverhandlungen am Hebammenhilfevertrag zu erreichen – mit dem Ziel, die wirtschaftliche Grundlage freiberuflicher Hebammen zu sichern.
- Im Dialog mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren darauf hinzuwirken, dass kurzfristig gemeinsam getragene und wirksame Übergangs- oder Ausgleichsregelungen geprüft und ggf. vereinbart werden.