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Daten nachhaltig nutzen – Chancen der Kinder verbessern
Drucksache 20/3353 · Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass die Schuleingangsuntersuchungen insbesondere für Kinder mit Förderbedarf Vorteile in Bezug auf ihre Bildungschancen eröffnen. Mit der Einschätzung der sprachlichen Kompetenzen für Viereinhalbjährige (EVi) soll eine einheitliche Dokumentation und bei Bedarf eine spezifische Förderung ermöglicht werden.
Der Landtag bittet die Landesregierung deshalb darum:
- Die Kommunen darin zu unterstützen, dass die Untersuchungsquote der kommunalen Schuleingangsuntersuchungen weiterhin erhöht wird.
- Zu prüfen, wie Daten und Erkenntnisse aus dem EVi-Verfahren perspektivisch für die Schuleingangsuntersuchung genutzt werden können.
- Bestehende datenschutzrechtliche Hürden zu identifizieren, die die Vermittlung spezifischer Förderprogramme erschweren.
- Gemeinsam mit den Kreisen landeseinheitliche Vorgaben zu entwickeln, damit die Schuleingangsuntersuchungen mit identischer Qualität durchgeführt werden können.
- Die aus den Schuleingangsuntersuchungen aufbereiteten Daten weiterhin der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.
Ziel der Untersuchungen muss stets sein, aus den Erkenntnissen zeitnah spezifische, gesundheitsfördernde Maßnahmen einzuleiten. Gesundheitliche Chancengerechtigkeit ist ein Schlüssel für Bildungsgerechtigkeit.