Anträge
Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben
Drucksache 20/1688(neu) · Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SPD und SSW
Der Landtag bittet die Landesregierung, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass sogenannte „Poolärzte" analog zu den Notdienstärzten im Rettungsdienst von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht befreit werden. Das gilt für Einnahmen von Ärztinnen und Ärzten sowohl aus bestehenden als auch aus neu aufzunehmenden Tätigkeiten im Rahmen des kassenärztlichen Notdienstes.
Aufgrund der gerichtlichen Entscheidung steht zu befürchten, dass im Anschluss an die vorsorgliche Kündigung der Kassenärztlichen Vereinigung eine flächendeckende Versorgung im Bereitschaftsdienst in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein nicht mehr wie gewohnt aufrechterhalten werden kann.
Eine flächendeckende und gute medizinische Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten ist für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten von enormer Wichtigkeit. Erforderlich ist, für Einnahmen der Ärztinnen und Ärzte aus dem kassenärztlichen Notdienst eine gesetzliche Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht ähnlich der bereits existierenden Ausnahmen für Notärzte (§ 23c Abs. 2 SGB IV) zu schaffen.