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Krankenhaussterben verhindern – auskömmliche Refinanzierung dauerhaft sicherstellen
Drucksache 20/1472 · Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag stellt fest, dass viele Krankenhäuser aktuell existentielle wirtschaftliche Probleme haben. Das aktuelle Vergütungssystem bildet die hohen Kostensteigerungen der Krankenhäuser, insbesondere durch Inflation und Tarifsteigerungen, nur unvollständig bzw. erst mit Zeitverzug ab.
Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen:
- Die rechtliche Grundlage für eine einmalige rückwirkende Anpassung der Landesbasisfallwerte für die Jahre 2022 und 2023 um 4 Prozent zu schaffen.
- Die Systematik zur Berechnung des Orientierungswertes und des Veränderungswertes generell mit dem Ziel zu überarbeiten, zukünftig die krankenhausspezifischen durchschnittlichen Kostensteigerungen zeitnaher abzubilden.
- Die Sicherstellung einer regelhaften Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2024 für alle Berufsgruppen, die außerhalb des Pflegebudgets zu finanzieren sind.
- Die aktuelle Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen nach § 415 SGB V zur Liquiditätssicherung zu verstetigen.