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Geburtshilfe & Hebammen 10. Mai 2023 Antragsteller: Hauke Hansen MdL (CDU-Fraktion)

Sicherstellung der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein langfristig gewährleisten

Drucksache 20/1001 · Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen

Für Schwangere und Gebärende in Schleswig-Holstein muss eine qualitativ hochwertige Betreuung vor, während und nach der Geburt sichergestellt sein. Die Herausforderungen der Geburtshilfe sind dabei unter anderem die nicht auskömmliche Finanzierung durch das Fallpauschalensystem.

Der Landtag begrüßt ausdrücklich die intensiven Bemühungen der Landesregierung, die Finanzierung der Geburtshilfe im Rahmen der Krankenhausstrukturreform gemeinsam mit dem Bund zu reformieren mit dem klaren Ziel, dass die Vorhaltekosten in einem reformierten Vergütungssystem auskömmlich abgebildet werden.

Das klare Bekenntnis der Landesregierung gegenüber dem Bund zum Erhalt der Geburtskliniken (Level 4) im Land ist hier ein richtiges und wichtiges Zeichen.

Außerdem bittet der Landtag die Landesregierung, sich auf Bundesebene im Rahmen der Krankenhausstrukturreform dafür einzusetzen, dass finanzielle Fehlanreize, die z.B. für die steigenden Kaiserschnittraten verantwortlich sein können, beendet werden. Im Dialog mit den Berufsverbänden soll auf eine Befugniserweiterung der Hebammen hingewirkt werden.

Ebenso begrüßt der Landtag die Arbeit des von der Landesregierung eingesetzten Qualitätszirkels Geburtshilfe, dessen Ziel es ist, durch realistische Maßnahmenpakete die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen langfristig zu gewährleisten.